Allgemeines zu Zeitwertkonten

Zeitwertkonten - auch als Zeitkonten, Arbeitszeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonten bekannt - gewinnen in innovativen Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Zeitwertkonten werden auch als sechster Weg der betrieblichen Altersvorsorge bezeichnet, obwohl das nicht korrekt ist. Rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge ist das Betriebsrentengesetz. Für Zeitwertkonten ist das Flexi-Gesetz die rechtliche Grundlage. Außerdem sollen Zeitwertkonten eine flexible Lebensarbeitszeit ermöglichen und nicht die betriebliche Altersvorsorge ersetzen. Zeitwertkonten ergänzen die betriebliche Altersvorsorge allerdings sinnvoll und so werden sie wohl umgangsprachlich auch diesem Themenkreis zugeordnet.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Arbeitnehmerfinanzierter Vorruhestand
  • Optimierung der Altersstruktur im Unternehmen
  • Verbesserung der Attraktivität des Unternehmens; hierdurch Wettbewerbsvorteil bei der Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern
  • Steuerung des Arbeitseinsatzes z. B. bei konjunkturell bedingten Veränderung
  • Vermeidung von Überstundenzuschlägen
  • Ersparnis bei der Gewerbesteuer und eventuell bei der Körperschaftssteuer; hierdurch höherer cash flow
    Insolvenzsicherung

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Flexible Gestaltung der Lebensarbeitszeit
  • Finanzielle Vorsorge bei vorübergehender Freistellung z. B. wegen beruflicher Fortbildung, Elternzeit, etc. mit gleichzeitig fortdauernder sozialer Absicherung
  • Flexible Ansparmöglichkeit zur Verkürzung der Lebensarbeitszeit oder als zusätzliche Versorgung im Ruhestand
    Ausgleich von Einkommenseinbußen bei Altersteilzeit
  • Verlagerung der Steuern und Sozialabgaben in die Zukunft; bis dahin werden diese Anteile verzinslich angelegt

Das Zeitwertkonto ist ein

  • intelligentes
  • effizientes
  • flexibles
  • arbeitnehmerfinanziertes

Versorgungskonzept, welches darüber hinaus

  • steuer- und sozialabgabenoptimiert ist
  • eine attraktive Rendite aufweist

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit

  • beliebige Gehaltsteile
  • in der Höhe unbegrenzt
  • unabhängig von Altersgrenzen

in ein in Geldwerten geführtes Zeitwertkonto einzuzahlen bzw. zu entnehmen.

Das Zeitwertkonto lässt sich in einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge überführen. Im umgekehrten Fall ist dieses nicht möglich.